Artikel 14 –Kündigung, Verlängerung und Laufzeit
Kündigung:1. Der Verbraucher kann einen Vertrag, der für eine unbestimmte Zeit eingegangen wurde und der sich auf eine regelmäßige Lieferung von Produkten (einschließlich Elektrizität) oder Dienstleistungen erstreckt, zu jedem Zeitpunkt unter Beachtung der hierzu vereinbarten Kündigungsregelungen und einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat kündigen.
2. Der Verbraucher kann einen Vertrag, der für eine bestimmte Zeit eingegangen wurde und der sich auf eine regelmäßige Lieferung von Produkten (einschließlich Elektrizität) oder Dienstleistungen erstreckt, zu jedem Zeitpunkt bis zum Ende der bestimmten Dauer unter Beachtung der hierzu vereinbarten Kündigungsregelungen und einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat kündigen.
3. Der Verbraucher kann die in den vorherigen Absätzen 1 und 2 genannten Verträge:
- jederzeit kündigen; das Kündigungsrecht kann nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt oder einen bestimmten Zeitraum beschränkt werden;
- auf dieselbe Weise kündigen, durch die er den Vertrag eingegangen ist;
- jederzeit mit derselben Kündigungsfrist kündigen, die der Unternehmer sich selbst eingeräumt hat.
Verlängerung:4. Ein Vertrag, der für eine bestimmte Zeit eingegangen wurde und der sich auf regelmäßige Lieferung von Produkten (einschließlich Elektrizität) oder Dienstleistungen erstreckt, darf nicht für eine bestimmte Dauer stillschweigend verlängert oder erneuert werden.
5. Abweichend vom vorherigen Absatz darf ein Vertrag, der für eine bestimmte Zeit eingegangen wurde und der sich auf regelmäßige Lieferung von Tageszeitungen, Nachrichten- und Wochenblättern sowie Zeitschriften oder Illustrierten erstreckt, stillschweigend für eine benannte Dauer von maximal 3 Monaten verlängert werden, wenn der Verbraucher diesen verlängerten Vertrag gegen Ende der Verlängerung mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat kündigen kann.
6. Ein Vertrag, der für eine bestimmte Zeit eingegangen wird und der sich auf regelmäßige Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen erstreckt, darf nur für eine unbestimmte Dauer stillschweigend verlängert werden, wenn der Verbraucher jederzeit mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat kündigen kann. Die Kündigungsfrist beträgt maximal 3 Monate, wenn es sich um einen Vertrag über regelmäßige, aber weniger als einmal pro Monat, zu liefernde Tageszeitungen, Nachrichten- und Wochenblättern sowie Zeitschriften oder Illustrierte handelt.
7. Ein Vertrag mit begrenzter Laufzeit, der regelmäßig zur Einführungslieferung von Tageszeitungen, Nachrichten- und Wochenblättern sowie Zeitschriften oder Illustrierten (Probe- oder Einführungsabonnement) geschlossen wird, wird nicht stillschweigend fortgesetzt und endet automatisch nach Ablauf des Probe- oder Einführungszeitraumes.
Laufzeit:8. Wenn ein Vertrag eine Laufzeit von mehr als einem Jahr hat, darf der Verbraucher den Vertrag nach einem Jahr zu jeder Zeit mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat kündigen, es sei denn, dass eine Kündigung vor Ende der vereinbarten Laufzeit unbillig oder unangemessen wäre.